Aufgrund jüngster Diskussionen in den sozialen Medien fühle ich mich dazu genötigt, euch Normalsterblichen ein für allemal zu erklären, wie der Strom in die Steckdose kommt und was der Netzbetreiber damit zu tun hat. Ich gehe sogar einen Schritt weiter und erkläre euch, was der Netzbetreiber so alles darf und muss. Danach werdet ihr mich nie wieder mit dummen Fragen nerven.
Was ich euch gleich erzähle, hättet Ihr niemals für möglich erhalten!!!!1!11einself
In letzter Zeit äußern sich ein paar scheinbar bildungsferne Arbeitsverwei...äh...Influenzer leichtfertig und negativ über ihre Netzbetreiber. Die seien sinnlos und die wollen nur am Strom mitverdienen. Die sollte man einfach abschaffen. Denn der Strom kommt vom Versorger und der leitet den in die Steckdose. Natürlich 100% klimaneutral!
Spoiler-Alarm: Falsch.
Ohne den Netzbetreiber gibt es nämlich eines nicht: Jemanden, der sich um das Netz kümmert und das Strom aus dem sogenannten Stromsee ans Haus liefert. Denn der Versorger kauft nur Strom ein und rechnet ihn dann ab. Von Einspeisung ins Netz (oder gar direkt am Haus) halten 99 % der Anbieter da draußen so viel wie eine zierliche Hausfrau von einer Tarantel, die langsam aus dem Klo rausgekrabbelt kommt während Madame den Deckel hochklappt um einen abzuseilen. Besonders eure tollen Dumpingpreistreiber. Die kaufen günstig ein und bezahlen schlecht. Daher wird Strom von überall ins Netz eingespeist und vom Netzbetreiber im Lande verteilt.
Aber was ist das Netz?
Für Dumme: Das sind unter anderem all die tollen Leitungen, die in den Straßen liegen und bis in dein Haus führen. Es endet erst am Übergabepunkt. Das ist da, wo der Zähler sitzt. Das Kabel BIS zum Zähler gehört also noch dem Netz. Das auch, wenn sich der Hausanschlusskasten (also das weiße oder graue Blechding, in dem die Zähler hängen) im Haus befindet.Der Netzbetreiber ist also schon mal dafür zuständig, dass der Strom am Haus ankommt. Er ist in der Regel auch gleichzeitig Messstellenbetreiber - das bedeutet, dass er für den Zähler zuständig ist. Darunter fallen gemäß § 3 NAV Absatz 1:
"Einbau, Betrieb und Wartung der Messstelle und ihrer Messeinrichtungen und Messsysteme [...] einschließlich der Messwertaufbereitung und form- und fristgerechten Datenübertragung nach Maßgabe dieses Gesetzes..."Da der Zähler dem Netz- bzw. Messstellenbetreiber gehört, hat er gemäß § 21 NAV ein Zutrittsrecht. Das bedeutet, dass der Anschlussnehmer (Eigentümer) oder -nutzer (Mieter) den Ableser in die Bude lassen muss, damit der Stand erfasst werden kann. Selbstverständlich muss vorher eine schriftliche Ankündigung erfolgen. Dabei sollte natürlich auch § 69 NAV berücksichtigt werden, laut dem der Versorger, mit dem du einen Vertrag hast, über die Ableseergebnisse informiert werden muss - das beruht auf Gegenseitigkeit, sodass der Versorger die Stände, die ihm mitgeteilt werden, an den Netzbetreiber weiterleitet. Das bedeutet, dass du nur einem der beiden Parteien deine Stände mitteilen musst.
Was haben wir gelernt?
Ohne Netzbetreiber gibt es keinen Saft in der Bude. Also keinen Strom für den Laptop den du dafür nutzt, um deine Diarrhoe an unklugen Scheinweisheiten kundzutun. Lass Twitter (jetzt 𝕏) am besten künftig in Ruhe und chill weiter in deiner Facebook-Bubble, in der du Gleichgesinnte weiter mit solch gedanklichen Totgeburten geistig vergiften kannst.Jaja, ich weiß. Du hast trotzdem Recht. Dann lasst uns die Netzbetreiber abschaffen. Dann können wir bald total cool in der Steinzeit weiterleben. Das ist voll Retro!
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